Latente Steuern entstehen durch Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Ergebnis. Um diese korrekt zu berechnen, braucht man einen Steuersatz, der die zukĂĽnftige steuerliche Belastung bzw. Entlastung realistisch abbildet.

📌 Der 30 %-Satz ist ein vereinfachter Mischsteuersatz aus:

➡️ Das ergibt zusammen:

15,000 % Körperschaftsteuer
+ 0,825 % Soli
+14,175 % Gewerbesteuer
= 30,000 % effektiver Gesamtsteuersatz

🎯 Warum wird dieser Satz standardmäßig verwendet?

  1. Einheitlicher Näherungswert:

    Der 30 %-Satz ist eine typisierte Vereinfachung für Unternehmen mit gewöhnlicher steuerlicher Belastung. Er wird in Klausuren, Lehrbüchern und Musterlösungen als branchenunabhängiger Durchschnitt angesetzt.

  2. Rechenvereinfachung fĂĽr PrĂĽfungszwecke:

    In IHK-Prüfungen oder Klausuren soll der Fokus auf dem Verständnis der Systematik liegen – nicht auf der korrekten Anwendung eines spezifischen Hebesatzes.

  3. Realitätsnähe:

    Für viele Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland und typischem Hebesatz (~400 %) liegt die tatsächliche Steuerlast nah an diesen 30 %. Bei abweichenden Hebesätzen kann sich die Gewerbesteuer ändern – aber für die Berechnung latenter Steuern reicht der Näherungswert aus.

âš  In der Praxis ist der individuelle Steuersatz relevant!

đź§  Merksatz:

Latente Steuer = Differenzbetrag × 30 %

(wenn nichts anderes angegeben ist)

👉 Immer prüfen, ob ein anderer Steuersatz explizit genannt oder begründet wird – sonst gilt der Standardwert von 30 %.


🔎 Auch in der Jahresabschlussanalyse!

Übrigens: Genau deshalb wird auch bei stillen Reserven in der Situationsaufgabe mit diesem 30 %-Satz gearbeitet

Wenn stille Reserven aufgedeckt werden (z. B. im Rahmen einer Unternehmensbewertung oder bei der Überführung in eine Kapitalgesellschaft), dann wird der Aufdeckungsbetrag nach dem 30 %-Satz steuerlich behandelt. Und zwar zweigeteilt: