Latente Steuern entstehen durch Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Ergebnis. Um diese korrekt zu berechnen, braucht man einen Steuersatz, der die zukĂĽnftige steuerliche Belastung bzw. Entlastung realistisch abbildet.
➡️ Das ergibt zusammen:
15,000 % Körperschaftsteuer
+ 0,825 % Soli
+14,175 % Gewerbesteuer
= 30,000 % effektiver Gesamtsteuersatz
Einheitlicher Näherungswert:
Der 30 %-Satz ist eine typisierte Vereinfachung für Unternehmen mit gewöhnlicher steuerlicher Belastung. Er wird in Klausuren, Lehrbüchern und Musterlösungen als branchenunabhängiger Durchschnitt angesetzt.
Rechenvereinfachung fĂĽr PrĂĽfungszwecke:
In IHK-Prüfungen oder Klausuren soll der Fokus auf dem Verständnis der Systematik liegen – nicht auf der korrekten Anwendung eines spezifischen Hebesatzes.
Realitätsnähe:
Für viele Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland und typischem Hebesatz (~400 %) liegt die tatsächliche Steuerlast nah an diesen 30 %. Bei abweichenden Hebesätzen kann sich die Gewerbesteuer ändern – aber für die Berechnung latenter Steuern reicht der Näherungswert aus.
âš In der Praxis ist der individuelle Steuersatz relevant!
Latente Steuer = Differenzbetrag × 30 %
(wenn nichts anderes angegeben ist)
👉 Immer prüfen, ob ein anderer Steuersatz explizit genannt oder begründet wird – sonst gilt der Standardwert von 30 %.
Übrigens: Genau deshalb wird auch bei stillen Reserven in der Situationsaufgabe mit diesem 30 %-Satz gearbeitet
Wenn stille Reserven aufgedeckt werden (z. B. im Rahmen einer Unternehmensbewertung oder bei der Überführung in eine Kapitalgesellschaft), dann wird der Aufdeckungsbetrag nach dem 30 %-Satz steuerlich behandelt. Und zwar zweigeteilt: